Statuten

1. Name, Sitz und Zweck
a. Der Verein Gilgenberg verNETZt ist ein Verein im Sinne von Art. 60-79 des ZGB und ist politisch und konfessionell neutral.

b. Der Verein bezweckt den Aufbau und den Betrieb von familienergänzenden und – unterstützenden Angeboten für Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen sowie für weitere Personengruppen.

c. Der Verein kann sich an anderen Projekten und in anderen Organisationen beteiligen, die den oben genannten Punkten entsprechen und vom Vorstand genehmigt worden sind.

2. Mitgliedschaft
a. Die Mitgliedschaft steht allen Einzelpersonen, Familien und juristischen Personen offen, welche die Ziele und Interessen des Vereins unterstützen.

b. Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern sowie Gönnern.

c. Die Mitgliedschaft wird aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung beantragt und ist jederzeit möglich.

d. Über die Festlegung eines Mitgliederbeitrages und dessen Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

e. Es besteht die Möglichkeit, Gönner zu werden – dies können natürliche oder juristische Personen sein, die den Verein mit einem frei wählbaren Beitrag unterstützen möchten. Es bestehen dadurch keine weiteren Verpflichtungen.

f. Mitarbeitende des Vereins sind aufgrund ihrer Tätigkeit automatisch Passivmitglieder.

g. Der Austritt ist auf Ende des Vereinsjahres möglich. Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ohne Angabe von Gründen jederzeit ausschliessen.

h. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

3. Finanzen
Die finanziellen Mittel des Verein setzen sich zusammen aus:

• Elternbeiträgen für Mittagessen und Betreuung der Kinder
• ev. Mitgliederbeiträgen
• Unterstützungsbeiträgen der Gemeinde
• Subventionen und Beiträge der öffentlichen Hand und von privaten Institutionen
• Spenden, Gönnerbeiträgen, Schenkungen

4. Vereinsjahr
Das Vereinsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

5. Organe

Die Organe des Vereins sind:
• Die Mitgliederversammlung
• Der Vorstand
• Der erweiterter Vorstand

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet ein Mal pro Jahr statt, die Mitglieder werden per E-Mail oder schriftlich mindestens zwei Wochen im Voraus eingeladen.

Anträge der Vereinsmitglieder für die Traktandenliste sind dem Vorstand schriftlich und rechtzeitig einzureichen.

Die Mitgliederversammlung stehen folgende Kompetenzen zu:

• Genehmigung des Jahresberichtes und des Protokolls der letzten Versammlung
• Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
• Wahl des Vorstandes
• Statutenänderungen
• Festsetzen des Mitgliederbeitrages
• Behandlung von Anträgen der Vereinsmitglieder
• Auflösung oder Fusion des Vereins

Jedes Aktiv-Vereinsmitglied hat eine Stimme. Passivmitglieder und Mitglieder unter 16 Jahren haben kein Stimmrecht.
Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid.

Vorstand
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die Geschäfte. Vorstandsmitglieder sind mit ihrer Wahl Aktivmitglieder. Der Vorstand und der erweiterte Vorstand zahlen keine Mitgliederbeiträge.
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und konstituiert sich selbst. Er ist für die Dauer von einem Jahren gewählt. Der Austritt aus dem Vorstand erfolgt jeweils an der Mitgliederversammlung.
Die rechtsverbindliche Unterschrift führen alle Vorstandsmitglieder je zu zweien. Der erweiterte Vorstand ist nicht unterschriftsberechtigt.

Rechnungsrevisoren
Gemäss Vereinsrecht (ZGB) erfüllt der Verein Mittagstisch die Anforderungen für eine Revisionspflicht nicht. Die Jahresrechnung wird jeweils der Gemeinde vorgelegt. Es wird daher auf eine Revisionsstelle verzichtet.

6. Auflösung des Vereins
Für die Auflösung des Vereins bedarf es einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung. Die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten ist Voraussetzung.
Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliges Vereinsvermögen der Gemeindeverwaltung Nunningen zur Verwaltung übergeben.

7. Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 11. September 2020 in Kraft und ersetzen die Statuten vom 25. April 2017 vom Verein Mittagstisch Nunningen. Der Verein Mittagstisch Nunningen wird mit der Mitgliederversammlung vom 11. September 2020 umbenannt in Verein Gilgenberg verNETZt.

Alexa Meier Gerster, Präsidentin
Gelgia Herzog, Kassierin/Aktuarin

Nunningen, 11. September 2020

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